Grundsteuer

Grundsteuerreform 2022

Wir unterstützen Sie die Grundsteuerreform 2022 zu bewältigen.

Was ist zu tun

  • Jedes der ca. 35 Millionen Grundstücke ist zum 01.01.2022 neu zu bewerten
  • Unabhängig der Nutzung (Vermietung/Eigennutzung) oder Art der Fläche (wie z.B. landwirtschaftliche Fläche)
  • Für jedes Grundstück muss eine elektronische Feststellungserklärung abgegeben werden

Bis wann

  • Die Feststellungserklärungen sind bis zum 31.10.2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln
  • Die Wertverhältnisse werden ab 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen

Unsere Lösung

  • Wir unterstützen Sie die Feststellungserklärungen zu erstellen
  • Über die Plattform "Grundsteuer Digital" werden wir die Erklärungen zusammen mit Ihnen erstellen
  • Die Datenerfassung erfolgt über die Plattform oder die unterschiedlichen Dokumente (Excel, Word, PDF)

MANDANTENPORTAL

Hier gelangen Sie zum Mandantenportal von GrundsteuerDigital: https://mandantenonline.de/

Fragen und Antworten

Mehr Informationen zur neuen Grundsteuer finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg.

Sprechen Sie uns einfach an

Kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen rund um die Grundsteuerreform unter grundsteuer@reick-partner.de.